Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses An- gebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
§ 2 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 3 Preise und Zahlung
- In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und Verpackungskosten) enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht) enthalten.
- Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfol- gen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
- Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Liefe- rung zu zahlen (Alternativen: „... ist der Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach Rech- nungsstellung zahlbar“ oder „... ist der Kaufpreis bis zum – konkretes Datum – zahlbar“). Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag gel- tend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit
- Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefer- termine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
- Der Besteller kann X Wochen nach Überschreitung eines/einer unverbindlichen Lieferter- mins/Lieferfrist uns in Textform auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemes- sene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos ver- streichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
- Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs- pflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vor- behalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsa- che geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuld- nerverzug gerät.
- Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
- Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versi- chern (Hinweis: Nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und In- spektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzei- tig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstat- ten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
- Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Be- stellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit ande- ren, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den ande- ren bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Mitei- gentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns ver- wahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch sol- che Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers frei- zugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
- Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthalte- nen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
- Soweit der gelieferte Gegenstand nicht den nachfolgend aufgeführten subjektiven Anforde- rungen, den objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungen entspricht, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Rege- lungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
Die Sache entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn
-
- sie nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder
- sie sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder
- sie nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, ein- schließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.
Soweit nicht zwischen dem Besteller und uns unter Beachtung der geltenden Informations- und Formvorschriften etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache nicht den ob- jektiven Anforderungen, wenn
- sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder
- sie nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Besteller erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und der öffent- lichen Äußerungen, die von uns oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wur- den oder
- wenn sie nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das wir dem Besteller vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben, oder
- wenn sie nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Besteller erwarten kann.
Eine wirksame anderweitige Vereinbarung zwischen dem Besteller und uns über die objek- tiven Anforderungen der Sache setzt voraus, dass der Besteller vor Abgabe seiner Ver- tragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, und die Abweichung in diesem Sinne im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
- Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Er- satzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Wäh- rend der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Ver- trag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfül- lung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Be- steller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Der Besteller hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin kei- ne Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zum Rücktritt oder zur Minderung be- rechtigt.
- Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Der Besteller hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu set- zen. Sobald der Besteller uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
- Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbe- schränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
- Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Ne- benpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 - 3 enthaltenen Haftungsbe- schränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden An- gestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
- Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemach- ten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbei- ter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Hat sich ein Man- gel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Besteller zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus einer Garantie die Ware an uns oder auf unsere Veranlassung einem Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Besteller übergeben wurde. (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGB bei ge- brauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind, ist eine Reduzierung in AGB auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 8 Schlichtung
Wir sind zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zur Teilnahme an einem Streitbeile- gungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder gemäß XXX (Angabe der Rechtsnorm oder der vertraglichen Vereinbarung) verpflichtet. Die zuständige Verbraucher-
schlichtungsstelle ist: Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de. Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten werden wir in einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle teil- nehmen.
Besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfah- ren, ist folgende Formulierung denkbar:
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs- stelle weder bereit noch verpflichtet.
§ 9 Sonstiges
- Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anmerkungen
Transparenzgebot
Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen be- nachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Damit sind intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertrags- partners, als unwirksam zu betrachten. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.
Gewährleistungsfristen
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Bewegliche Sachen außer Baumaterialien |
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Baumaterialien (sofern eingebaut) - neu |
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5 Jahre |
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- gebraucht |
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1 Jahr keine |
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unbebaute Grundstücke |
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keine |
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Bauwerke
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5 Jahre keine |
Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Hat sich ein Mangel inner- halb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Besteller zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus einer Garantie die Ware an den Verkäu- fer oder auf dessen Veranlassung einem Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprü- chen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Besteller übergeben wurde. Durch AGB kann unter Beachtung der unten genannten Informations- und Formvorschriften die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:
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- neu |
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2 Jahre 1 Jahr |
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- gebraucht |
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1 Jahr keine |
Die Vereinbarung über eine verkürzte Verjährung ist nur wirksam, wenn der Besteller vor der Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt wurde und die Verkürzung der Verjährungsfrist im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
Mängelanzeigepflicht
Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Ver- jährungsbeginn.
Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung
Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materi- alkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.
Beschränkung auf Nacherfüllung
Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseiti- gung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.
Mängelhaftung – Verkäufer muss Aus- und Einbaukosten übernehmen
Das Gesetz zur Nacherfüllung gem. § 439 Abs. 3 Satz 1 BGB bestimmt, dass der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet ist, dem Käufer die notwendigen Aufwendungen für den Aus- und Einbau oder die Anbringung der mangelfreien Sache zu ersetzen, wenn der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht hat. Gemäß § 445a BGB kann der Verkäufer darüber hinaus seinen Lieferanten in Regress zu nehmen. Der Verkäufer haftet aber nur dann, wenn der Käufer gutgläubig war. Die Rechte des Käufers sind mithin ausgeschlossen, wenn der Käufer im Zeitpunkt des Einbaus den Mangel kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Haftungsbeschränkungen
Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Le- bens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtver- letzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ge- setzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.
Höhe der Verzugszinsen
Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugs- zinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 9 % über dem Basiszinssatz.
Unter http://basiszinssatz.info/ können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.
Schlichtung
Von den Hinweispflichten befreit sind Unternehmer, die zehn oder weniger Personen beschäf- tigt haben (Stichtag ist der 31.12. des Vorjahres; es zählt die tatsächliche Kopfzahl unabhängig von der Arbeitszeit).
Online-Händler müssen zusätzlich auf die Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommis- sion hinweisen, wobei der Link anklickbar sein muss:
„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.“